Markenanmeldung in Österreich

Markenanmeldung in Österreich

Markenanmeldung in Österreich

24.03.2025

24.03.2025

​Die Anmeldung einer Marke ist ein essenzieller Schritt, um die eigene „Brand“ rechtlich zu schützen. Markenschutz in Österreich kann durch eine Unionsmarke, eine Internationale Registrierung mit entsprechender Benennung oder eine nationale österreichische Marke erreicht werden.

Dieser Beitrag bietet eine Übersicht über die Anmeldung einer nationalen österreichischen Marke. 

Was sollte man vor der Markenanmeldung machen?

Vor der Anmeldung ist eine sorgfältige Recherche zu empfehlen, um das Risiko zu verringern, dass ältere Marken oder andere Rechte zu Konflikten führen.

Zunächst gibt es einige kostenlose Recherche-Tools, die man insbesondere nutzen kann, um identische Marken schnell zu finden:

 Das Österreichische Patentamt selbst bietet Markenähnlichkeitsrecherchen an. Die „Markenähnlichkeitsrecherche“ des Patentamts gibt es derzeit ab EUR 105. Der weitergehende „Pre Check“, in dem auch eine vorläufige Beurteilung der Schutzfähigkeit erfolgt, kostet ab EUR 210.

Schließlich gibt es diverse Dienstleister, die Produkte anbieten. Wenn die entsprechende Erfahrung inhouse fehlt, empfiehlt sich darüber hinaus, die Recherche über erfahrene Rechtsanwälte oder Patentanwälte durchzuführen oder diese zumindest das Ergebnis bewerten zu lassen. 

Wo meldet man an?

Eine österreichische Markenanmeldung ist beim Österreichischen Patentamt einzureichen. 

Wer meldet an?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine Anmeldung vornehmen.

Eine Vertretung ist bei Anmeldern mit (Wohn-)Sitz im EWR oder der Schweiz nicht erforderlich – allenfalls ist ein Zustellungsbevollmächtigter erforderlich. Bei Anmeldern mit (Wohn-)Sitz außerhalb des EWR und der Schweiz ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, Patentanwalt oder Notar erforderlich. 

Was kostet es?

Umfasst das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bis zu drei Klassen beträgt die Anmeldegebühr derzeit EUR 280, wenn die Anmeldung online erfolgt (EUR 300 bei Papieranmeldung). Pro weitere Klasse werden EUR 75 fällig. Verbands- und Gewährleistungsmarken sind teurer.

Wird die Anmeldung durch einen Dienstleister vorgenommen, sind auch dessen Kosten zu berücksichtigen.

Wie lange dauert es?

Bei einer sogenannten „Fast-Track“-Anmeldung kann eine Registrierung in rund zehn Werktagen erreicht werden, wenn die Marke eintragungsfähig ist. Diese Form der Anmeldung setzt allerdings insbesondere voraus, dass es sich um eine Wortmarke, Bildmarke oder Wortbildmarke handelt. Auch muss die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen bestimmte Begriffe verwenden.

Eine „Standard“-Online-Anmeldung dauert zwei bis vier Monate, wenn es zu keiner Beanstandung kommt. 

Was wird geprüft?

Der Anmeldeprozess umfasst mehrere Schritte:​

  • Formale Prüfung: Überprüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der eingereichten Unterlagen.​

  • Gesetzmäßigkeitsprüfung: Prüfung, ob die Marke die erforderlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt (unterscheidungskräftig, nicht ausschließlich beschreibend,…).

Ist die Marke eintragungsfähig, wird sie Marke in das Markenregister eingetragen und im Markenanzeiger (erscheint am 20. jedes Monats) veröffentlicht. Sollte das Österreichische Patentamt eine Marke für nicht eintragungsfähig halten, wird dies dem Anmelder mitgeteilt und eine Frist gesetzt um sich zu den Bedenken des Amtes zu äußern. Erfolgt trotzdem eine Zurückweisung, kann ein Rechtsmittel an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden.

Ältere Rechte sind nicht Gegenstand der Prüfung durch das Patentamt. Die Marke wird daher auch dann eingetragen, wenn es – auch offensichtliche – konfliktträchtige ältere Marken gibt. 

Und nach der Eintragung?

Nach der Eintragung können Inhaber älterer Marken binnen drei Monaten ab der Veröffentlichung im Markenanzeiger Widerspruch einbringen. Dies ist im Übrigen ein großer Unterschied zur Unionsmarke: Hier erfolgt ein allfälliges Widerspruchsverfahren vor der Eintragung und kann diese massiv verzögern. Die österreichische Anmeldung führt daher regelmäßig rascher zu einer, allerdings nur in Österreich, durchsetzbaren Marke.

Davon abgesehen, ist nach der Eintragung auch ein Löschungsantrag möglich, in dem weitergehende Gründe für eine Vernichtung der Marke geltend gemacht werden können, als im Widerspruchsverfahren. 

Wie lange genießt man Schutz?

Schutz gibt es zunächst für zehn Jahre ab dem Anmeldedatum. Durch rechtzeitige Zahlung der Erneuerungsgebühren kann die Marke immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. Die Gebühr beträgt bei Zahlung bis zum jeweiligen Ablaufdatum derzeit EUR 700.

 

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